Kosten

Behandlungskosten / Abrechnung

Die Behandlungskosten orientieren sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und werden nach jeder Behandlung bar bezahlt.

Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung, die bei der privaten Krankenversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherung eingereicht werden können. Die Versicherungen erstatten Ihnen die Behandlungskosten je nach den von Ihnen vereinbarten Tarifen. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen.

Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen mir und der Patientin oder dem Patienten. Mit anderen Worten: der Rechnungsbetrag ist vollständig für die erbrachte Leistung zu bezahlen, auch wenn Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung nicht erstatten sollte.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Heilpraktiker-Behandlung nicht.